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Obligatorischer Auslandsaufenthalt

10.02.2022

Letztmalige Ausweitung der Kompensationsmöglichkeit für obligatorischen Auslandsaufenthalt

Die Möglichkeit zur pandemiebedingten Kompensation des Auslandsaufenthalts im B.A. Anglistik/Amerikanistik wird bis einschließlich SoSe 2022 verlängert und gilt nun für Studierende, die sich aktuell mindestens im 4. Fachsemester befinden, ihr Studium also im SoSe 2020 oder früher begonnen haben. Diese Studierenden können den Auslandsaufenthalt durch insgesamt 6 zusätzliche CP aus beliebigen Lehrveranstaltungen des Englischen Seminars ersetzen (d.h., es entfällt die vormalige Beschränkung auf Cultural Studies und Sprachpraxis).

Es ist dringend zu beachten, dass nach dem SoSe 2022 keine Kompensationen mehr möglich sein werden. Studierende ab Studienbeginn WiSe 2020/21 und solche, die bis zum Ende des SoSe 2022 keine Kompensationsveranstaltungen abgeschlossen haben, sollten daher möglichst bald mit der Planung ihres Auslandsaufenthalts beginnen.

Studierende mit dem Studienziel M.Ed./Lehramt müssen beachten, dass die vom LABG festgelegte Dreimonatsregel dessen ungeachtet nach wie vor gilt und erforderliche Auslandsaufenthalte im Rahmen des M.Ed.-Studiums abgeleistet werden müssen. Sollte es auch hier zu größeren Problemen kommen, gibt es (Stand heute) die Möglichkeit von Härtefallanträgen an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss Master of Education.

Anders als bei der normalen Anerkennung des Auslandsaufenthalts, müssen Studierende die entsprechenden Leistungsnachweise im Wert von 6 CP selbstständig zu einem Modul zusammenfassen. Es wird dabei genauso vorgegangen wie bei der manuellen Zusammenfassung des Modulungebundenen Bereichs. Das entsprechende Modul trägt den Namen "ES Auslandsaufenthalt (Kompensation)".