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Auslandsberatung des Englischen Seminars

Herzlich willkommen auf der Webseite der Auslandsberatung des Englischen Seminars, der Informationsseite zum obligatorischen Auslandsaufenthalt für B.A.-Studierende der Anglistik.

In den News des Englischen Seminars finden Sie aktuelle Informationen sowie Kurs- und Stellenangebote. Zudem stehen weitere Informationen für Sie gesammelt zur Verfügung:

  • Unter den weiterführenden Links sind sowohl allgemeine wie auch länderspezifische Adressen von Informationsseiten, Praktikumsstellenbörsen, sowie Praktikumsorganisationen gesammelt
  • In den untenstehenden FAQs beantworten wir häufig gestellte Fragen
  • Berichte anderer Studierender über ihre Auslandsaufenthalte lassen sich im Bereich Erfahrungsberichte finden
  • Unter Literatur finden Sie Auslandsratgeber, die zum größten Teil auch in der Institutsbibliothek stehen und somit dort eingesehen werden können.

Die Auslandsberatung kann per E-Mail erreicht werden und zu den Sprechzeiten werden Ihre Fragen auch in Präsenz beantwortet.

Hinweis für den M.Ed.: Der Auslandsaufenthalt muss auch dann im M.Ed. eingetragen werden, wenn die vollen drei Monate schon im B.A. erbracht worden sind. Ohne diesen Eintrag kann der Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen durch das Servicezimmer nicht erstellt werden!

Nick Emmerich

Raum: GB 6/57
Tel.: 0234 32 - 22591
Sprechstunden im Wintersemester 2025/26
Mo 10-12h & Mi 14-16h (keine Voranmeldung notwendig)


Während der Vorlesungszeit werden Anerkennungen von Aufenthalten nur in Präsenz vorgenommen!
E-Mail


FAQ


Sie müssen Ihren Auslandsaufenthalt nicht zwangsläufig in einem der "klassischen" Länder wie Großbritannien, Irland, USA, Kanada, Australien oder Neuseeland verbringen. Der Auslandsaufenthalt muss in einem Land absolviert werden, in dem Englisch (eine) Amtssprache ist. Damit kommen beispielweise auch Länder wie Südafrika, Indien oder Malta in Frage. Sollten Sie sich unsicher sein, ob ein Aufenthalt in Ihrem gewählten Zielland anerkannt wird, setzen Sie sich bitte mit der Auslandsberatung in Verbindung.

Der Auslandsaufenthalt muss für alle Studierenden mindestens sechs (zusammenhängende) Wochen lang gehen. Ohne diese Studienleistung ist B.A.-Abschluss im Fach Anglistik/Amerikanistik an der RUB nicht zulässig! Um den M.Ed. im Fach Englisch abzuschließen, ist an allen Universitäten in NRW ein Aufenthalt von insgesamt 12 Wochen vorgeschrieben. Hierbei müssen auch wieder mindestens sechs Wochen im B.A. erbracht werden. Die verbliebenen sechs Wochen können frei gelegt werden: sie können auch im B.A. erbracht werden (entweder als zwei einzelne Aufenthalte, oder als 12 zusammenhängende Wochen), zwischen B.A. und M.Ed., oder auch erst im M.Ed..

Für Studierende mit einer weiteren modernen Fremdsprachen mit Berufsziel Lehramt sind nur die im B.A. zu erbringenden sechs Wochen für das Fach Englisch verpflichtend; zum Aufenthalt in Ihrem Zweitfach bestehen aber womöglich andere Regelungen!

Bei einer Mindestaufenthaltsdauer von sechs Wochen sind durchschnittlich mindestens 20 Zeitstunden (60 Minuten!) pro Woche verpflichtend. Insbesondere bei der Wahl eines Sprachkurses sollte aufgrund dieser Vorgabe die Dauer einer Lektion oder Unterrichtseinheit beachtet werden.

Ja, solange die Aufenthalte direkt aneinander anschließen, in Ländern durchgeführt werden, deren Amtssprache Englisch ist, und durch Kombination der Tätigkeiten die geforderte Dauer (mindestens sechs zusammenhängende Wochen) und den geforderten Umfang (durchschnittlich mindestens zwanzig Zeitstunden/Woche) erfüllen. Wenn die Arbeits- oder Ausbildungsstelle gewechselt wird, sollten zwischen den beiden Zeiträumen nicht mehr als 3 freie Tage liegen.

Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitpunkt für die Absolvierung des Aufenthaltes. Er kann somit als erstes, als letztes (auch noch nach der B.A.-Arbeit!) oder mittendrin erbracht werden. Wir empfehlen, ihn spätestens nach dem vierten Semester zu absolvieren. Beachten Sie bitte, dass die Planung und Organisation eines Auslandsaufenthaltes meist eine Anlaufzeit von einem halben bis ganzen Jahr erfordert. Sie sollten sich also rechtzeitig um diesen Teil Ihres Studiums kümmern.

Ja, rückwirkend sind alle vor Studienbeginn absolvierten Auslandsaufenthalte (ungefähr ab High School-Niveau) anrechenbar, sofern diese eine Dauer von mindestens sechs Monaten hatten. Kürzere Aufenthalte (mindestens sechs Wochen) können angerechnet werden, wenn sie maximal zwei Jahre vor Studienbeginn erfolgt sind. Dies können z.B. High School-, Au Pair- sowie Work & Travel-Aufenthalte, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder weitere Praktika sein.

Solange die drei Grundkriterien erfüllt sind (Amtssprache Englisch; mindestens sechs zusammenhängende Wochen; durchschnittlich mindestens zwanzig Zeitstunden pro Woche), sind der Art der Tätigkeiten nahezu keine Grenzen gesetzt. Neben Studienaufenthalten sind Praktika oder Tätigkeiten in Unternehmen, in Institutionen des öffentlichen sowie privaten Sektors, in Bildungseinrichtungen, in der Betreuung von Jugendlichen oder die Arbeit als FremdsprachenassistentIn besonders geeignete Formen des Auslandsaufenthaltes. Aber auch Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich (wie in der Gastronomie) sind möglich. Daneben werden auch Au Pair-Aufenthalte in einem englischsprachigen Land anerkannt (bei nachprüfbarem Nachweis des Beginns und Endes des Auslandsaufenthaltes: Ein- und Ausreisedatum, Bestätigung der Organisation oder der Familie) sowie Work & Travel-Aufenthalte, wenn die Gesamtdauer der work periods nachweisbar mindestens sechs Wochen beträgt

Ein solches Formular gibt es nicht. Der Nachweis kann je nach Tätigkeit geringfügig variieren. Grundsätzlich sollte er die folgenden Angaben enthalten: Das Anfangs- und das Enddatum der Tätigkeit, eine Angabe der durchschnittlichen wöchentlichen -oder der Gesamtstundenzahl, Name und vollständige Adresse des Unternehmens (oder z.B. der Gastfamilie), Name (und ggf. Position) der ausstellenden Person, ggf. eine kurze Beschreibung der Tätigkeit (wenige Sätze reichen), Kontaktdaten der ausstellenden oder einer verantwortlichen Person (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Das Schreiben muss datiert und unterschrieben sein (ggf. mit Stempel der ausstellenden Stelle). Es muss gegen Ende der Tätigkeit ausgestellt sein. Ein Praktikumsvertrag o.Ä., der vor oder zu Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, ist nicht ausreichend. In der Regel müssen Reisedokumente beigefügt werden, welche die Ein- und Ausreisedaten belegen (z.B. Flugtickets, Reisepass, ggf. Visum). Bei einem Praktikum o.Ä. sollte das Schreiben des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin oder eines befugten Vertreters/einer befugten Vertreterin ausgestellt und unterschrieben sein, bei einer Tätigkeit als Au-pair von der Gastfamilie. Bei einem Auslandsstudium wird idealerweise zusätzlich zum 'Transcript of Records' (Leistungsübersicht) ein Beleg vorgelegt, aus dem die Daten der Im- und Exmatrikulation hervorgehen (Studienbescheinigung oder 'Confirmation of Stay').

Nein, Sie können sich aber natürlich gerne an uns wenden, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob der Aufenthalt anerkannt werden würde.

Bitte gehen Sie für die Anerkennung mit Ihren Dokumenten (im Original) in die Sprechstunde der Auslandsberatung. Eine Anerkennung auf anderem Wege ist in der Regel nicht möglich.

Wenn Sie uns als B.A.-Student/in bereits den 3-monatigen Auslandsaufenthalt (notwendig für den M.Ed.) nachweisen, vermerken wir dies in unseren Unterlagen. Leider können wir den entsprechenden Leistungsnachweis erst in eCampus erstellen, wenn Sie sich in den Master of Education umgeschrieben haben. Bitte schreiben Sie uns nach Ihrer Umschreibung in den Master of Education eine E-Mail mit der Bitte um Erstellung des Leistungsnachweises (Sie müssen nicht erneut Ihre Nachweise vorzeigen). Ohne diesen Leistungsnachweis können Sie Ihr Master-Studium nicht abschließen. Daher empfiehlt es sich uns kurz nach Ihrer Umschreibung in den Master of Education zu kontaktieren, um zu verhindern, dass das Fehlen des Leistungsnachweis bis zur Schließung Ihrer Prüfungsakte in Vergessenheit gerät.

Prinzipiell ja, allerdings gilt es zu bedenken, dass der Auslandaufenthalt eine Studienleistung ist, die im B.A. mit 6 CP kreditiert wird. Eine Studienleistung darf niemals doppelt kreditiert werden. Wenn Sie mit einem Auslandspraktikum für Ihren Bachelor in Anglistik 'nur' die Mindestvoraussetzungen erfüllen (6 Wochen, 20 Zeitstd./Woche), darf dieses nicht mehr anderweitig kreditiert werden. Alles, was Sie über diese Mindestvoraussetzungen hinaus erbracht haben, dürfte hingegen in anderer Form kreditiert und anerkannt werden. Dies ist insbesondere für Studierende mit dem Ziel Lehramt/M.Ed. interessant, da es von den hierfür insgesamt nötigen 12 Wochen nur für die 6, die für den B.A. nötig sind, Kreditpunkte gibt. Die anderen 6 Wochen können also über die Anerkennung für den M.Ed. in der Anglistik hinaus zusätzlich in einem anderen Rahmen anerkannt und kreditiert werden - z.B. als Berufsfeldpraktikum im Optionalbereich. Weitere Informationen zur Anerkennung von Praktika gibt es im Praktikumsbüro der PSE unter der Leitung von Peter Floß.

Leider nein. Wir stellen Kontakte her, veröffentlichen aktuelle Angebote und Links auf der Homepage, geben Auskunft bei Fragen, und unterstützen Sie gerne bei Bewerbungen. Konkrete Stellen werden jedoch nicht vermittelt. Diese sollten in der Regel eigeninitiativ recherchiert und organisiert werden, da dies Teil der zu erbringenden Leistung ist.

Ja, es gibt eine Vielzahl von Organisationen und Suchhilfen im Internet, mit denen Sie Ihr Auslandssemester selbst organisieren können. Über die Möglichkeiten können Sie sich durch unsere gesammelten Links zu Auslandsaufenthalten, sowie auf der Homepage des Englischen Seminars informieren. Zudem pflegt das International Office Partnerschaften mit Universitäten in Übersee, wie den USA oder Australien. Der DAAD führt außerdem eine umfangreiche Stipendiendatenbank. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.daad.de und auf der Seite des International Office der RUB.

 

Zum einen eine wertvolle Auslandserfahrung, welche Ihrer sprachpraktischen und landeskundlichen Weiterbildung dient. Zum anderen sechs Kreditpunkte, die Sie für Ihren B.A.-Abschluss benötigen.

Nur für die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz am Engischen Seminar ist kein Sprachnachweis notwendig, allerdings verlangen einige der Unis im Ausland einen Sprachnachweis für die Einschreibung. Auch bei privat organisierten Aufenthalten an ausländischen Unis oder Arbeitgebern kann es notwendig sein, einen Sprachnachweis vorzulegen. Das Englische Seminar bietet keine Sprachtests an, auf Anfrage kann die Auslandsberatung ein DAAD-Sprachzeugnis auf Grundlage der bisher im Studium erbrachten Leistungen ausgestellen (bitte unbedingt ein Transcript of Records mitbringen). DAAD-Sprachzeugnisse werden jedoch nicht unbedingt überall akzeptiert. Die gängigen und allgemein akzeptierten Sprachzertifikate (also etwa IELTS oder Cambridge CAE) sind selbst zu organisieren. Testzentren für die beiden genannten Zertifikate finden sich bspw. in Dortmund.