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Au-pair

Bei einer Tätigkeit als Au-pair wohnen Sie bei einer Gastfamilie und arbeiten dort als Haushaltshilfe und/oder Kinderbetreuung. Die Arbeit wird in der Regel in Form eines 'Taschengeldes' entlohnt und dauert von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn im Vorhinein schon persönlicher Kontakt besteht, ist es möglich für kürzere Zeiträume als Au-pair ins Ausland zu gehen.

Anbieter und Organisation

Es gibt Unternehmen, wie beispielsweise AuPairWorld, die Gastfamilien vermitteln, bei anderen Formalitäten helfen und Ansprechpartner im Zielland bieten. Teilweise muss dieser Service bezahlt werden oder ist zwingend mit anderen kostenpflichtigen Angeboten verbunden. Daher sollten Sie verschiedene Anbieter im Hinblick auf Angebote und Erfahrungsberichte vergleichen.

Für eine positive Erfahrung ist entscheidend, wie gut man mit der Gastfamilie auf persönlicher Ebene harmoniert. Es kann deshalb sinnvoll sein im Vorhinein mindestens ein Bildtelefonat (z.B. über Skype) mit der Familie zu führen, um einen Eindruck zu gewinnen.

Auf organisatorischer Ebene ist es wichtig, die Visaregelungen des Ziellandes zu berücksichtigen und sich frühzeitig über diese zu informieren. Nähere Informationen erhalten Sie vom Konsulat oder der Botschaft des betreffenden Landes.

Kosten

Da man bei der Familie kostenfrei wohnt und isst und zusätzlich ein 'Taschengeld' erhält, können Au-pair Aufenthalte finanziell recht günstig sein. Für wen der finanzielle Aspekt wichtig ist und wer bereit ist längere Zeit ins Ausland zu gehen, allerdings die Enge der Familiensituation scheut, der sollte stattdessen eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistenz in Erwägung ziehen.

Anerkennung

Für die Anerkennung lassen Sie sich von Ihrer Gastfamilie ein Schreiben ausstellen mit den Angaben, die in den Anforderungen und Regelungen beschrieben werden. Hier sind insbesondere die Kontaktdaten der Familie (E-Mail und Telefon) wichtig. Zusätzlich bringen Sie zur Anerkennung bitte Reisedokumente mit, die Ihre Ein- und Ausreisedaten belegen.